Grundpflege

Die Grundpflege ist eine vorübergehende oder dauerhafte pflegerische Versorgung eines Menschen, der alleine seine alltägliche Grundverrichtung nicht ausüben kann.

Dieser Bereich der Pflege unterliegt dem Leistungsspektrum der Pflegeversicherung nach SGB XI. Die entsprechenden Pflegeleistungen nennen sich Pflegesachleistungen.

Die pflegerische Versorgung bieten wir auf Basis der ambulanten Pflege als auch der 24-Stunden-Betreuung an. In beiden Konstellationen erhalten Sie eine fachliche Pflegekraft, die höchsten Qualitätsanforderungen und Kontrollen unseres Pflegeleitungspersonals unterliegen.