Hauswirtschaftliche Hilfe

Bei straken Beeinträchtigungen des Pflegebedürftigen können über die Behandlungspflege hinaus weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege durch den Haus- oder Facharzt verordnet werden. Diese beinhalten weitere Maßnahmen der Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten nach der Definition des SGB V.  Selbstverständlich können wir Ihnen diese Leistungen auch auf Basis einer Individualvereinbarung anbieten.

  • Wechseln der Bettwäsche
  • Beheizen der Wohnung
  • Reinigung der Wohnung
  • Entsorgung des Abfalls
  • Waschen und Pflege der Kleidung
  • Einkauf
  • Zubereitung der Mahlzeiten
  • Spülen des Geschirrs
  • Aufräumen